Maschinenbautechnik

Der Lehrberuf Maschinenbautechnik wurde mit 1. Juni 2011 durch den Modullehrberuf Metalltechnik ersetzt. Die Ausbildung zum/zur Maschinenbautechniker*in erfolgt im Modullehrberuf Metalltechnik im Hauptmodul Maschinenbautechnik. siehe Metalltechnik – Maschinenbautechnik (Modullehrberuf)

Maschinenbautechniker*innen stellen Maschinen und Maschinenteile her und bauen sie zusammen. Vorwiegend sind sie mit der Montage, Wartung und Reparatur von Fertigungsstraßen, Fließ- und Förderbändern, Aufzügen, Hebe- und Transporteinrichtungen und dergleichen befasst. Im Rahmen von Wartungs- und Servicearbeiten tauschen sie schadhafte Maschinenteile und Komponenten aus und stellen Ersatzteile auch selbst her.

Sie bearbeiten Metalle und bedienen computergestützte Anlagen und Geräte. Maschinenbautechniker*innen arbeiten in Industrie- und Gewerbebetrieben aller Branchen mit Berufskolleg*innen, Vorgesetzten sowie mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften zusammen.

Synonym zu Hauptberuf
Lehrzeit:
3 1/2 Jahre

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • Auge-Hand-Koordination
  • Fingerfertigkeit
  • gute körperliche Verfassung
  • Lärmunempfindlichkeit

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • mathematisches Verständnis
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Aufgeschlossenheit
  • Kommunikationsfähigkeit

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise

Der Lehrberuf Maschinenbautechnik wurde mit 1. Juni 2011 durch den Modullehrberuf Metalltechnik ersetzt. Die Ausbildung zum/zur Maschinenbautechniker*in erfolgt im Modullehrberuf Metalltechnik im Hauptmodul Maschinenbautechnik. >>siehe °Metalltechnik – Maschinenbautechnik (Modullehrberuf)#


Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist im Rahmen folgender

a) reglementierter Gewerbe und Handwerke möglich:

  • Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),
  • Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, Schlosser, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008),
  • Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau, Schmiede, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008).

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe


ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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CAD

Abkürzung für "Computer Aided Design" (computerunterstütztes Design): Computerprogramme für Planung, Entwurf und Konstruktion. Zeichnungen und räumliche Darstellungen von geometrischen Formen und Modellen können von allen Seiten und aus allen Perspektiven gezeigt werden (3-D-Darstellungen). CAD beinhaltet Berechnungsanwendungen, Informationsbereitstellung, automatisiertes Zeichnen und rechnerunterstützten Entwurf.

CNC

Abkürzung für Computerized Numerical Control (= computerunterstützte numerische Maschinensteuerung). Produktionsmaschinen (z. B. Drehbänke) werden mit Hilfe eines Computers gesteuert. Der Computer ist dabei direkt in die Steuerung der Maschine integriert. Die Produktion kann teil- oder vollautomatisch erfolgen, wodurch eine ständige Betreuung der Fertigungsmaschinen nicht mehr notwendig ist.

Hydraulik

Durch Flüssigkeitsdruck (z. B. Mineralöle oder auch Wasser) gesteuerte Antriebssysteme in der Technik. Etwa die Steuer-, Regel-, Antriebs- oder Bremsvorrichtung eines Fahrzeuges oder einer Maschine, die mit Hilfe von Flüssigkeitsdruck betrieben wird. Zum Beispiel bremsen hydraulische Bremsen rotierende Räder durch mit Flüssigkeit gefüllte Druckzylinder, die über Bremsbacken einen Druck auf das Bremsgehäuse ausüben.

Mechatronik

Ein Forschungs- und Anwendungszweig in der Technik, der sich aus Mechanik, Elektronik und Informatik zusammensetzt.

Pneumatik

Ein Teilgebiet der Mechanik, welches das Verhalten von Luft und Gasen erforscht, wie z. B. Druck- und Sogeinwirkungen auf Körper (Luftdruckmechanik). Pneumatische Systeme werden vor allem im Maschinenbau und in der Fahrzeugtechnik eingesetzt.

PPS

PPS steht f. "Produktionsplanungs- und Steuerungssystem". Ein computergestütztes System für die effiziente Planung, Organisation und Abwicklung aller Produktionsabläufe in einem Unternehmen.

Prototyp

Die erste Ausführung eines neuen Produktes oder Modells, an dem bis zur Marktreife verschiedene Tests durchgeführt werden.

Schweißtechniken

sind verschiedene Verfahren, metallische Werkstoffe und zunehmend auch Kunststoffe bei hohen Temperaturen zu verbinden. Meist werden dabei Zusatzstoffe wie Schweißdrähte verwendet. Schweißtechniken sind z. B. Press-Schweißen, Schmelzschweißen, Gasschmelzschweißen (Autogenschweißen) mit Brenngas und Sauerstoff, Elektroschweißen (Lichtbogenschweißen), Schutzgasschweißen oder Kunststoffschweißen.