Zahnärztliche Assistent*innen unterstützen Zahnärzt*innen bei fast allen Arbeiten, die in einer zahnärztlichen Praxis anfallen können. Sie empfangen die Patient*innen und bereiten alle notwendigen Instrumente und Materialien für die Behandlung vor. Während der Behandlung reichen sie die benötigten Instrumente, halten den Saugschlauch in Position, mischen Füllungen und helfen bei Röntgenaufnahmen und bei der Herstellung von Kieferabdrücken. Sie erstellen Patientenkarteien und vergeben Termine.
Zahnärztliche Assistent*innen arbeiten in den Ordinations-, Büro- und Laborräumen von Zahnarztpraxen im Team mit Berufskolleg*innen und den Zahnärzt*innen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Ausbildung zum/zur Zahnärztlichen Assistent*in wurde mit 1. Jän. 2013 neu geregelt. Sie umfasst eine 3jährige duale Ausbildung. Die praktische Ausbildung erfolgt im Rahmen eines Dienstverhältnisses mit einem/einer niedergelassenen Fachärzt*in für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde / Zahnärzt*in und Dentist*in und umfasst mindestens 3000 Stunden, die theoretische Ausbildung im Ausmaß von mind. 600 Stunden erfolgt in Lehrgängen anerkannter Ausbildungseinrichtungen während der Dienstzeit und bei Fortbestand des Gehaltsanspruchs.
Die Lehrgänge werden in der Regel von den Landeszahnärztekammern organisiert. Die Anmeldung erfolgt durch den/die Dienstgeber*in bei der zuständigen Landeszahnärztekammer.
Aufnahmebedingungen:
Abschluss: Prüfung, Zeugnis, das zur Ausübung des Berufs „Geprüfter Zahnärztlicher Assistent/Geprüfte Zahnärztliche Assistentin“ berechtigt
Möglichkeit zur Weiterbildung zur Prophylaxeassistenz (mind. 64 Stunden Theorie und 80 Stunden Praxis).
Seit Juni 2009 besteht außerdem die Möglichkeit einer dreijährigen Lehrausbildung zum/zur Zahnärztlichen Fachassistent*in (siehe °Zahnärztliche Fachassistenz (Lehrberuf)#). Mit den Lehrgängen wird in der Regel auch die Möglichkeit zur externen Lehrabschlussprüfung angeboten.
Art: Lehrgang
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
Abschluss:
kommissionelle Abschlussprüfung zur/zum Zahnärztlichen Assistent*in
Hinweis: Weiters bieten die Lehrgänge die externe Lehrabschlussprüfung an.
Info:
Die Ausbildung wird in Schulen oder Lehrgängen über die Zahnärztekammer des jeweiligen Bundeslandes organisiert. Die Anmeldung erfolgt durch den Dienstgeber
Umfang: Die Ausbildung dauert 3 Jahre und umfasst mind. 600 Stunden theoretische und mind. 3000 Stunden praktische Ausbildung.
Die theoretische Ausbildung findet in einem Lehrgang7einer Schule statt, die praktische Ausbildung im Rahmen eine Dienstverhältnisses gem. § 81 Abs. 1 Zahnärztegesetz. Das Dienstverhältnis muss ein Ausmaß von mind. 24 Wochenstunden umfassen. Die theoretische Ausbildung wird abhängig vom Anbieterüber einen Zeitraum von 2 bis 3 Jahren angeboten, wobei der Zeitraum von der jeweiligen Organisationsstruktur abhängig ist, nicht vom Stundenumfang (mind. 600 Stunden)
Kosten: Die Kosten für die theoretische Ausbildung sind je nach Anbieter unterschiedlich und müssen vom Dienstgeber getragen werden.
Ausbildungsinhalte:
Grundlage für die Ausbildung bildet die ZASS-Ausbildungsverordnung aus dem Jahr 2013 (BGBl. II Nr. 283/2013)
Landeszahnärztekammer für Burgenland / Aus- Fort- und Weiterbildung
Schlossplatz 1/Schloss Jormannsdorf
7431 Bad Tatzmannsdorf
Tel.: +43 (0)676 843 79 52 00
email: office@praxis-akademie.at
Internet: https://www.praxis-akademie.at
Akademie für Zahnärztliche Assistenz Kärnten
Neuer Platz 7/1
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 05 11 -9021
email: wernig@ktn.zahnaerztekammer.at
Internet: https://zahnarztassistentinnen-kaernten.at/
NÖ Fortbildungsakademie der LZÄK für Niederösterreich
Kremser Straße 20
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)5 05 11 -3100
Fax: +43 (0)5 05 11 -3109
email: office@noe.zahnaerztekammer.at
Internet: http://noe.zahnaerztekammer.at/assistenz
FAZ – Fortbildungsakademie Zahn
Garnisonstrasse 7/1
4017 Linz
Tel.: +43 (0)5 05 11 – 4020
email: faz@ooe.zahnaerztekammer.at
Internet: http://www.fortbildungsakademie-zahn.at
Schule für zahnärztliche Assistenz – Salzburger Fortbildungsakademie
Rochusgasse 4
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)5 05 11 -5021
Fax: +43 (0)5 05 11 –5025
email: office@sbg.zahnaerztekammer.at
Internet: http://www.salzburger-fortbildungsakademie.at
Schwerpunkte:
Ausbildungsort: Krankenpflegeschule der Landeskrankenanstalten Salzburg
Salzachgässchen 2a, 5020 Salzburg
Akademie für zahnärztliche Assistenz Steiermark
Kaisersfeldgasse 29/2
8010 Graz
Tel.: +43 (0)5 05 11 -8050
Fax: +43 (0)5 05 11 -8080
email: office@stmk.zahnaerztekammer.at
Internet: https://www.zassakademie-stmk.at/
Ausbildungszentrum West für Gesundheitsberufe der Tirol Kliniken GmbH – Innsbruck
Innrain 98
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512 5322 – 0
Fax: +43 (0)512 5322 – 75200
email: info@azw.ac.at
Internet: https://www.azw.ac.at
Landeszahnärztekammer für Vorarlberg – Ländle ZAss
Rösslepark 1
6800 Feldkirch
Tel.: +43 (0)5 05 11 –6800
Fax: +43 (0)5 05 11 –6804
email: office@vlbg.zahnaerztekammer.at
Internet: https://avz.or.at/zass
ZAFI Zahnärztliches Fortbildungsinstitut der Landeszahnärztekammer für Wien
Linke Wienzeile 170
1060 Wien
Tel.: +43 (0)50 511 -1311
email: office@zafi.at
Internet: https://www.zafi.at/
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Interdentalraum | Der Raum zwischen zwei benachbarten Zähnen. |
Interimprothese | Eine Zahn-Zwischenprothese, auch Provisorium genannt, die bis zur endgültigen prothetischen Versorgung benutzt wird (z. B. nach einer Extraktion von Zähnen bis zu deren Abheilung). |
Karies | Zahnfäule: Zerstörung von Zahnschmelz durch Einwirkung von Bakterien, die im Zahnbelag zu finden sind. |
Parodontose | Eine entzündliche, durch Bakterien verursachte Erkrankung des Zahnhalteapparates. Bewirkt Zurückweichen des Zahnfleisches, Knochenabbau, Verfärbung und schwammig werden des Zahnfleisches, und in folge dessen Lockerung der Zähne. |