Tierarztassistent*innen arbeiten an der Rezeption von Tierarztpraxen und Tierkliniken. Sie nehmen Anrufe entgegen, vergeben Termine und erledigen verschiedene Büroarbeiten, wie z. B. Schrift- und Telefonverkehr, Datenbanken und Kund*innenkarteien führen etc. Sie assistieren bei der Behandlung von kranken und verletzten Tieren. Sie helfen dabei, die Tiere zu beruhigen und halten sie bei Untersuchungen in ruhiger Lage. Sie reichen den Tierärzten und Tierärztinnen medizinische Instrumente und Geräte und reinigen und desinfizieren diese nach der Untersuchung. Tierarztassistent*innen arbeiten im Team mit den Tierärzten und -ärztinnen und mit Berufskolleg*innen und stehen in Kontakt mit den Tierbesitzer*innen.
Die Tätigkeit der Tierarztassistent*in deckt sich weitgehend mit jener der Tierärztlichen Ordinationsassistenz. Der Unterschied liegt vor allem in der unterschiedlichen Ausbildung.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Für den Beruf Tierarztassistent*in gibt es keine geregelte Ausbildung. Die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für diesen Beruf werden hauptsächlich durch innerbetriebliche Schulungen oder facheinschlägige Kurzausbildungen vermittelt.
Die Österreichische Veterinärakademie (VETAK) bietet eine von der Tierärztekammer anerkannte Ausbildung zum/zur VETAK-zertifizierten Tierarztassistent*in an. Infos dazu unter: VETAK – Veterinärakademie
Alternativ besteht die Möglichkeit einer Lehrausbildung zum/zur Tierärztlichen Ordinationsassistent*in (siehe °Tierärztliche Ordinationsassistenz (Lehrberuf)#).
Art: Schulausbildung
Dauer: 3 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
positiver Abschluss der 8. Schulstufe oder Polytechnischen Schule
Über die genauen Aufnahmekriterien und Anmeldefristen informiert die jeweilige Lehranstalt.
Abschluss:
Abschlussprüfung
Facharbeiter*innenbrief in der Hauptfachrichtung
Berechtigungen:
Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at
Landwirtschaftliche Fachschule Hollabrunn
Sonnleitenweg 2
2020 Hollabrunn
Tel.: +43 (0)2952 / 21 33
email: office@diefachschule.at
Internet: https://lfs-hollabrunn.ac.at/
Schwerpunkte:
Landwirtschaftliche Fachschule:
Landwirtschaftliche Fachschule – Mehrberuflichkeit + Fleischverarbeitung
Bauern- und Bäuerinnenschule (Basis- und Fachausbildung)
Vorbereitungslehrgang Berufsreifeprüfung: Fachbereich Land- und Forstwirtschaft
Art: Sonstige Ausbildung
Dauer: 10 Wochenenden
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Abschluss: bei erfolgreicher Abschlussprüfung Zertifikat der VETAK zur VETAK-zertifizierten Tierarztassistent*in
Berechtigungen: Die Ausbildung wird von der Österreichischen Tierärztekammer anerkannt.
Weitere Infos: https://tieraerzteverlag.at/tierarztassistent-innen/
Österreichischer Tierärzteverlag Ges.m.b.H. – VETAKADEMIE (VETAK)
Hietzinger Kai 87
1130 Wien
Tel.: +43 (0)1 512 30 78
email: vetak@tieraerzteverlag.at
Internet: https://www.tieraerzteverlag.at/vetak/
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
Freie Gewerbe:
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Mit den alternativen Berufen wollen wir dir helfen, Berufe zu finden, die für dich sonst noch interessant sein könnten.
In dieser Liste findest du Berufe, die zum Beispiel eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Tätigkeiten haben, in denen du mit ähnlichen Materialien oder in einer ähnlichen Arbeitsumgebung arbeitest. Die Gemeinsamkeit kann auch in den Interessen und Fähigkeiten liegen, die in den Berufen gefragt sind oder es gibt gemeinsame Schul- oder Berufsschulstandorte.
BITTE BEACHTE: Bei manche Berufe ist auf den ersten Blick nicht immer klar, worin die Ähnlichkeit liegt. Es gibt aber trotzdem Überschneidungen und es kann spannend sein, diese herauszufinden, um auf neue Ideen zu kommen.
Hygiene | Als Hygiene werden alle Maßnahmen bezeichnet, die dazu beitragen, die Gesundheit zu erhalten und die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Das betrifft die persönliche Hygiene (z. B. regelmäßiges Händewaschen) genauso wie Hygiene im Arbeitsbereich von medizinischen oder pflegenden Berufen (z. B. Sterilisation von Arbeitsgeräten, Desinfektion von Wunden), aber auch den Bereich Lebensmittel, Wohnen- und Arbeiten. |