Orthoptistinnen und Orthoptisten sind Expert*innen auf dem Gebiet der Erkennung und Behandlung von funktionellen Erkrankungen der Augen und ihrer Folgen. Sie betreuen Menschen aller Altersgruppen mit Sehstörungen, Schielen, Schwachsichtigkeit, Augenbewegungsstörungen, Augenzittern und Sehbehinderung.
Durch Anwendung präventiver, diagnostischer, therapeutischer und rehabilitativer Maßnahmen nach ärztlicher Anordnung beeinflussen Orthoptist*innen die negativen Auswirkungen auf das visuelle System und die Lebensqualität der Betroffenen.
Der gesetzlich geregelte Gesundheitsberuf gehört zur Gruppe der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD).
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Eine selbstständige Berufsausübung ist in Form des freien Berufes Orthoptist*in möglich. Dazu ist der Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung gemäß MTD-Gesetz (Qualifikationsnachweis) und eines Berufssitzes in Österreich zu erbringen und die Meldung der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit bei der Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich.
Zu beachten sind überdies – wie bei jeder selbstständigen Berufstätigkeit – die Meldepflichten bei Finanzamt und Sozialversicherung.
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
Mit den alternativen Berufen wollen wir dir helfen, Berufe zu finden, die für dich sonst noch interessant sein könnten.
In dieser Liste findest du Berufe, die zum Beispiel eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Tätigkeiten haben, in denen du mit ähnlichen Materialien oder in einer ähnlichen Arbeitsumgebung arbeitest. Die Gemeinsamkeit kann auch in den Interessen und Fähigkeiten liegen, die in den Berufen gefragt sind oder es gibt gemeinsame Schul- oder Berufsschulstandorte.
BITTE BEACHTE: Bei manche Berufe ist auf den ersten Blick nicht immer klar, worin die Ähnlichkeit liegt. Es gibt aber trotzdem Überschneidungen und es kann spannend sein, diese herauszufinden, um auf neue Ideen zu kommen.
Astigmatismus | Hornhautverkrümmung. Eine Schwächung des Sehvermögens, verursacht durch eine Krümmung der Hornhaut oder der Linse (Linsenastigmatismus). Sie tritt häufig in Verbindung mit einer Kurz- oder Weitsichtigkeit auf. |
Farbenblindheit | Eine Störung der Farbwahrnehmung. Bei völliger Farbenblindheit werden alle Farbtöne als unterschiedliche Grauabstufungen wahrgenommen. Diese totale Farbenblindheit wird als Achromatopsie oder Monochromasie bezeichnet. Sie ist angeboren, tritt allerdings sehr selten auf. Bei der Dichromasie, der partiellen Farbenblindheit, kann jeweils eine der drei Farbkomponenten nicht wahrgenommen werden. So können einige Menschen nicht zwischen Rot und Grün unterscheiden. Sie sehen diese Farben also nur in unterschiedlichen Grauabstufungen. |
Strabismus | Schielen: eine Funktionsstörung des Sehorgans, bei der ein normales Sehen verhindert ist. Einige Formen des Schielens können durch Brillen korrigiert werden. In manchen Fällen kann ein Teil der betroffenen Muskeln operativ verkürzt und das Auge neu eingerichtet werden. |