Pannenfahrer*in

Pannenfahrer*innen helfen Kraftfahrer*innen, die aufgrund von Fahrzeugpannen in Notsituation geraten sind. In den Pannenfahrzeugen führen sie die wichtigsten Werkzeuge und Geräte zur Behebung von Fahrzeugpannen mit, z. B. Diagnosecomputer, Zündkerzen, Reservebatterien, Wagenheber und Schneeketten. Sie stellen an Ort und Stelle die Fehlerquelle am Fahrzeug fest und beheben diese. Ist eine Reparatur vor Ort nicht möglich, schleppen sie defekte Fahrzeuge in die Werkstatt ab. Pannenfahrer*innen sind in der Regel bei Automobilclubs beschäftigt. Sie arbeiten im Außendienst eigenständig und im Innendienst in Werkstätten im Team mit Berufskolleg*innen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften zusammen.

Sonstiger Beruf
Hauptberuf

Tätigkeiten und Aufgaben

  • Pannendienstfahrten mit einem gut ausgestatteten Pannenfahrzeug durchführen: dieses ist mit einem Diagnosecomputer, automechanischen Werkzeugen, Schraubenschlüsseln, Wagenhebern, Starterkabeln, diversen Messgeräten, Ersatzteilen wie z. B. Zündkerzen, Reservebatterien, Treibstoff, Motoröl, Reservelampen, Schneeketten ausgerüstet
  • mit der Zentrale per Mobiltelefon oder Sprechfunk während eines pannendienstlichen Einsatzes kommunizieren
  • kleinere Reparaturen und Störungsbehebungen am Ort der Fahrzeugpanne durchführen, Starthilfe geben, Reifen wechseln, Zündkerzen austauschen etc.
  • defekte Fahrzeuge in die Werkstatt abschleppen
  • Fahrzeugüberprüfungen durchführen, Defekte, Schäden und Störungen feststellen und protokollieren, Prüfberichte ausstellen
  • Tätigkeiten im Rahmen des Kund*innenservice: Kund*innen beraten und informieren, Ersatzteile wie Batterien, Zündkerzen etc. verkaufen
  • diverse Verwaltungsarbeiten durchführen: Telefon- und Schriftverkehr durchführen, Clubmitgliedschaften verwalten, Ersatzteillager verwalten, Artikel bestellen, Arbeitsprotokolle, Listen, Journale, Betriebsbücher führen

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • Auge-Hand-Koordination
  • Fingerfertigkeit
  • gute körperliche Verfassung
  • gute Reaktionsfähigkeit
  • gutes Sehvermögen
  • Wetterfest

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • gute Beobachtungsgabe
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Hilfsbereitschaft
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Freundlichkeit
  • Selbstbeherrschung
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Koordinationsfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise

Die Ausbildung erfolgt innerbetrieblich und dauert einige Monate.
Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung sind unter anderem

  • ein polizeiliches Führungszeugnis,
  • eine erfolgreich abgeschlossene Lehrausbildung zum/zur Kraftfahrzeugtechniker*in,
  • mindestens 20 Monate Berufspraxis,
  • die Bereitschaft zum Turnusdienst sowie
  • Führerscheine der Gruppen B und C (sowie mitunter A) und entsprechende Fahrpraxis. (C-Führerscheine können zum Teil auch nachgeholt werden.)

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise durch das reglementierte Gewerbe (bzw. verbundene Handwerk) Kraftfahrzeugtechnik, Karosseriebau- und Karosserielackiertechniker (BGBl. II Nr. 64/2003, Novelle mit Artikel 27 BGBl. II Nr. 399/2008) gegeben.

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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Arbeitsbereiche

Pannenfahrer*innen sind zumeist ausgebildete Kraftfahrzeugtechniker*innen und Kraftfahrzeugelektriker*innen, die bei Automobilclubs beschäftigt sind (in Österreich ARBÖ und ÖAMTC). Über deren Zentrale werden Pannen und Notrufe aufgenommen und Einsatzrouten koordiniert. Die aufgenommenen Daten werden an die Pannenfahrer*innen weitergeleitet, welche ehestmöglich zum Einsatzort fahren. Dort beheben sie vor Ort kleinere Pannen, wechseln Reifen, geben Starthilfe etc. und schleppen, wenn eine Defektbehebung vor Ort nicht möglich ist, das Fahrzeug in die nächste Werkstatt ab.

Pannenfahrer*innen sind bei den Automobilclubs auch im Innendienst (Werkstatt, Verwaltung) tätig. Sie prüfen die Kraftfahrzeuge auf ihre Funktionstüchtigkeit und stellen Prüfberichte und Plaketten aus, z. B. die für Kraftfahrzeuge regelmäßig vorzunehmende „Pickerlprüfung“. Neben den technischen Prüfungen und Reparaturarbeiten an den Kraftfahrzeugen führen sie auch diverse Schriftverkehrs- und Verwaltungsarbeiten durch, z. B. Rechnungen ausstellen, Autobahnvignetten verkaufen, Listen, Journale, Protokolle und Betriebsbücher führen.

Arbeitsmittel

Pannenfahrer*innen arbeiten mit speziell ausgestatteten Pannenfahrzeugen. Diese sind mit Diagnosecomputern, Wagenhebern, Starterkabeln, Zündkerzen, Reservebatterien, Schneeketten usw. sowie mit verschiedenen Mess- und Kontrollgeräten ausgerüstet. Sie hantieren mit verschiedenen Werkzeugen wie Schraubenschlüssel, Schraubenzieher, Feilen, Löt- und Schweißgeräten, Schneidbrenner etc. und mit Ersatzteilen (z. B. Reservebatterien, Reservelampen, Kabeln), Treibstoffen, Motorölen usw.

Arbeitsumfeld

Pannenfahrer*innen arbeiten in Kfz-Werkstätten und im Außendienst im Freien bei jeder Witterung. Sie arbeiten eigenständig und im Team mit Berufskolleg*innen und verschiedenen Fachkräften (z. B. Kraftfahrzeugtechniker*innen). Außerdem haben sie Kontakt zu Mitarbeiter*innen von Behörden, zur Verkehrspolizei und der Straßenmeisterei und natürlich zu den Lenker*innen der Kraftfahrzeuge, die eine Panne haben.

Für den Beruf ist jedenfalls ein PKW-Führerschein, häufig auch ein LKW-Führerschein erforderlich. Pannenfahrer*innen sind viel unterwegs und arbeiten häufig im Schichtdienst, auch zu Abend- und Nachtzeiten und an Wochenenden, da Pannen jederzeit passieren können.

  • Kfz-Werkstätten und Autohäuser
  • Automobilclubs (in Österreich ARBÖ und ÖAMTC)
  • Versicherungen

Der Beruf Pannenfahrer*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:

  • Abschleppdienst, Notfalldienst
  • Spezialfahrzeuge / Bergefahrzeuge
  • Fahrsicherheitstraining

Pannenfahrer*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und weiter zu entwickeln.

Mit den neuen Entwicklungen der Kfz-Technik ergeben sich auch für Pannenfahrer*in ständig neue Herausforderungen. Die Bereitschaft zur ständigen (meist innerbetrieblichen) Weiterbildung ist daher eine wichtige Voraussetzung für diesen Beruf. Als Berufskraftfahrer*in (Personenverkehr, Güterverkehr) müssen sie in einem Zeitraum von jeweils fünf Jahren Weiterbildungen im Mindestausmaß von 35 Stunden nachweisen und in ihren Führerschein eintragen lassen.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitutes (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI) bieten sowohl im kaufmännischen wie auch im technischen Bereich relevante Weiterbildungsmöglichkeiten für Berufskraftfahrer*innen an, z. B. in Kraftfahrzeugtechnik, Kraftfahrzeugelektronik, GPS, Bordcomputer, Gefahrenguttransport und dergleichen, insbesondere auch Weiterbildungen, die der Erfüllung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht dienen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalt, HTLs) sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kann vor Beginn eines Studiums abgelegt werden. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

ARBÖ

ARBÖ ist die Abkürzung für den Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs.

ÖAMTC

ÖAMTC ist die Abkürzung für den Österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touringclub.

UNS-Abschleppung

UNS-Abschleppung ist die Abkürzung für Unfall- und Notfallservice Abschleppdienst.