Pflegeassistent*innen arbeiten in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und in der mobilen Hauspflege. Sie stehen täglich in engem Kontakt mit ihren Patientinnen und Patienten. Pflegeassistent*innen unterstützen Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen sowie Ärzt*innen und führen unter deren Anordnung und Aufsicht pflegerische, diagnostische und therapeutische Maßnahmen durch.
Sie beobachten laufend den Gesundheitszustand ihrer Patientinnen und Patienten, erheben und dokumentieren pflegerelevante Daten und führen verschiedene standardisierte Pflegehandlungen, medizinische Routinekontrollen und Untersuchungen durch. Bei Notfällen setzen sie entsprechende Sofortmaßnahmen.
Pflegeassistent*innen begleiten und mobilisieren ihre Patient*innen, führen Gespräche und schulen die Patient*innen und ihre Angehörigen in Grundtechniken für Pflege- und Betreuungsmaßnahmen zu Hause. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen, diplomierten Pflegekräften, Ärzt*innen und zahlreichen weiteren medizinischen und pflegerischen Fachkräften.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Der Beruf Pflegeassistent*in wird grundsätzlich nur in einem Dienstverhältnis ausgeübt.
Eine selbstständige Tätigkeit ist über das freie Gewerbe „Personenbetreuung“ möglich.
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
Eine Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (z. B. Gesundheits- und Krankenpfleger*in) ermöglicht außerdem den Zugang zum freien Beruf Allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege. Dazu ist der Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung zu erbringen und die Meldung der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit bei der Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich.
Zu beachten sind überdies – wie bei jeder selbstständigen Berufstätigkeit – die Meldepflichten bei Finanzamt und Sozialversicherung.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Blutplasma | Das Blutplasma bezeichnet die eiweißreiche Blutflüssigkeit, in der die Blutzellen (Blutkörperchen) verteilt sind. Es ist durch Abzentrifugieren (Abschleudern) der Blutkörperchen leicht zu gewinnen. |
Chemotherapie | Die Behandlung von Krebserkrankungen und bösartigen Tumorzellen mit chemischen Mitteln (Chemotherapeutika). |
Demenz | Medizinischer Fachbegriff: dauerhafter Gehirnleistungsdefekt (meist altersbedingt), diagnostizierbare Erkrankung des Gehirns; bedeutet, je nach Verlaufsform, zunehmende Defizite in kognitiven, emotionalen und sozialen Fähigkeiten. |
Diabetes mellitus | Zuckerkrankheit. Sammelbegriff für verschiedene Formen der Zucker-Stoffwechselstörung. Diabetes wird durch den Mangel am Hormon "Insulin" verursacht. Deshalb bekommen Zuckerkranke Insulin künstlich zugeführt. |
EEG-Gerät | EEG ist die Abkürzung für Elektroenzephalographie. Mit diesem Gerät können die Funktionen des Gehirns aufgezeichnet werden. Es ermöglicht eine Beurteilung des aktuellen Zustandes der Hirnfunktion. |
Hämatologie | Die Wissenschaft vom Blut und seinen Krankheiten. Ein Teilgebiet der Medizin. |
Hygiene | Als Hygiene werden alle Maßnahmen bezeichnet, die dazu beitragen, die Gesundheit zu erhalten und die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Das betrifft die persönliche Hygiene (z. B. regelmäßiges Händewaschen) genauso wie Hygiene im Arbeitsbereich von medizinischen oder pflegenden Berufen (z. B. Sterilisation von Arbeitsgeräten, Desinfektion von Wunden), aber auch den Bereich Lebensmittel, Wohnen- und Arbeiten. |
Kardiologie | Ein Teilgebiet der Medizin, das sich mit der Funktion und den Erkrankungen des Herzens befasst. |
Patientenanwaltschaft | Die Patientenanwaltschaft sind unabhängige und weisungsfreie Einrichtungen, die durch das Gesetz beauftragt sind, die Rechte und Interessen von Patientinnen und Patienten gegenüber Ärztinnen und Ärzten bzw. Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen zu vertreten, wenn es zu Konflikten und Meinungsverschiedenheiten kommt. Die konkrete Zuständigkeit der Patientenanwaltschaft ist von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich. Ihre Dienstleistungen sind kostenlos. |
Pneumonie | med. für Lungenentzündung. Auslöser einer Pneumonie sind meistens Infektionen mit Bakterien oder Viren, sie kann aber auch im Rahmen von allergischen Reaktionen oder durch chemische/physikalische Reize entstehen. Besonders zu Beginn äußert sich diese Krankheit durch Schüttelfrost, Fieber, beschleunigten Herzschlag, beschleunigte Atmung, starken Husten und Schwitzen. |
Sepsis | Blutvergiftung. Eine durch Mikroorganismen (Bakterien, Viren, Pilze) verursachte, den ganzen Körper befallende Infektion. |
Vitalfunktion | Körperfunktionen, die zur Aufrechterhaltung des Lebens unbedingt notwendig sind. Im engeren Sinne Atmung und Herz-Kreislauf-System. |