Pilot*in

Pilot*innen sind bei Fluggesellschaften oder beim Militär beschäftigt und steuern Passagier-, Fracht- oder Militärflugzeuge. Pilot*innen tragen die gesamte Verantwortung für das Flugzeug, angefangen von den Vorbereitungsarbeiten vor dem Start, während des Fluges bis zur sicheren Landung. Sie arbeiten eng mit Berufskolleg*innen im Bereich des Flugverkehrs (Flugsicherung, Flugwettertechnik, technische Überwachung, Bordpersonal) zusammen.

Während des Fluges bedienen und überwachen die Pilot*innen Bordcomputer und Navigationsgeräte und informieren die Fluggäste über die Flugbedingungen (Wetter, Flugzeit, Flughöhe). Für die gesamte Dauer des Fluges halten sie per Funk engen Kontakt mit der Crew an Bord und mit dem Bodenpersonal am Abflug- und Zielflughafen.

Sonstiger Beruf
Hauptberuf

Tätigkeiten und Aufgaben

  • Vorbereitungsarbeiten am Flugzeug vor dem Start überwachen (Treibstoffaufnahme, Gepäckverladung etc.), Funktionstüchtigkeit der Geräte und Instrumente kontrollieren
  • Wetterberichte einholen, Flugpläne erstellen, Flugbesprechung mit dem Bordpersonal durchführen
  • Start- und Landemanöver gemeinsam mit den Co-Pilot*innen durchführen
  • während des Fluges Bordinstrumente und Navigationsgeräte kontrollieren, bedienen und überwachen, flugrelevante Daten erfassen, über Funk mit Flugfunker*innen und mit dem Bordpersonal kommunizieren
  • im Notfall (z. B. Gewitter, Maschinenausfall) entsprechende Maßnahmen einleiten und koordinieren, Ausweichstrecken wählen, Notlandungen durchführen
  • Fluggäste über Wetterlage und gewitterbedingte Turbulenzen, Flughöhe, überflogenes Gebiet, Temperaturen, Flugzeiten informieren

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • Farbsehen
  • gute körperliche Verfassung
  • gute Reaktionsfähigkeit
  • gutes Sehvermögen

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Fremdsprachenkenntnisse
  • gute Beobachtungsgabe
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Führungsfähigkeit (Leadership)
  • Kommunikationsfähigkeit

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Ausdauer / Durchhaltevermögen
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Freundlichkeit
  • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Zielstrebigkeit

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Reisebereitschaft
  • Risikobewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Organisationsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit

Die Ausbildungen zum/zur Berufspilot*in kann entweder betriebsintern bei einer Fluggesellschaft (auch in Zusammenarbeit mit einer Flugschule) oder privat bei einer Flugschule erfolgen. Beim Österreichischen Bundesheer besteht überdies die Möglichkeit zur Militärpilotenausbildung.

Bei der Auswahl der Flugschule sollte darauf geachtet werden, dass eine durchgehend Ausbildung bis zur Linienpilotenlizenz (ATPL) gewährleistet ist.

Berufsvoraussetzungen sind ein Mindestalter von 18 Jahren bei Beantragung der Berufspilotenlizenz (CPL), ein Gesundheitszeugnis eines Aero Medical Centers. Häufig wird außerdem der Abschluss einer Schul- oder Berufsausbildung verlangt, teilweise wird Matura vorausgesetzt. Außerdem ist ein Nachweis der Unbescholtenheit zu erbringen (Strafregisterauszug). Die Ausbildung kann auch bereits vor dem 18 Lebensjahr begonnen werden.

Die Ausbildung erfolgt entweder „integriert“ oder „modular“. Bei der modularen Methode werden einzelne Lizenzen (z. B. Privatpilotenlizenz oder Instrumentenflugberechtigung) nacheinander erworben, während sie bei der integrierten als Gesamtpaket erlernt werden. Für Einsteiger*innen wird die integrierte Methode mit einer Ausbildungsdauer von 13 bis 18 Monaten empfohlen. Die modulare Methode dauert länger und eignet sich eher für Pilot*innen, die bereits Lizenzen mitbringen.

Nach Abschluss der Ausbildung erhält man den Berufspilotenschein. Den Linienpilotenschein erwirbt man mit einer weiterführenden Ausbildung und dem Nachweis entsprechender Flugerfahrung.

Hinweis: Es besteht außerdem die Möglichkeit einer MPL – Multi Pilot Licence-Ausbildung. Diese Ausbildung berechtigt AUSSCHLIESSLICH als Co-Pilot tätig zu sein. Halter*innen einer MPL Lizenz dürfen keine Flugzeuge als Einzelpilot und auch keine Flugzeuge mit einer Mindestbesatzung von mehr als einer Person (Linienflugzeuge) als Pilot in Command fliegen. Diese Ausbildung kommt in der Praxis daher kaum vor.

Weitere Informationen zur Ausbildung finden Sie z. B. auf den Online-Auftritten der Austro Control sowie des österreichischen Bundesheeres.

Art: Sonstige Ausbildung

Dauer: 1,5 bis 2 Jahre

Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

Voraussetzungen:

  • Mindestalter von 18 Jahren (bei Abschluss der Ausbildung und Antrag zur Ausstellung der Berufspilotenlizenz); die Ausbildung selbst kann bereits früher beginnen.
  • ein Gesundheitszeugnis eines Aero Medical Centers
  • häufig abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung, teilweise wird auch Matura verlangt
  • Unbescholtenheit (Strafregisterbescheinigung)

Abschluss:

Je nach absolvierter Ausbildung und nachgewiesener Flugerfahrung:

  • Berufspilotenlizenz (CPL) für Flächenflugzeuge oder Helikopter
  • Linienpilotenlizenz (ATPL) für Flächenflugzeuge oder Helikopter
  • Instrumentenflugberechtigung (IR) für Flächenflugzeuge oder Helikopter

Berechtigungen:

Die konkreten Berechtigungen richten sich nach Art der erworbenen Lizenz.

Info:

Detaillierte Informationen zur Ausbildung, dem Ausbildungsumfang, die angebotenen Lizenzen, den Kosten und der Dauer erteilen die jeweiligen Flugschulen. Die angebotenen Lizenzen unterscheiden sich auch je nach Flugschule.

Die Ausbildungen zum*zur Berufspilot*in kann entweder betriebsintern bei einer Fluggesellschaft (auch in Zusammenarbeit mit einer Flugschule) oder privat bei einer Flugschule erfolgen.

Bei der Auswahl der Flugschule sollte darauf geachtet werden, dass eine durchgehend Ausbildung bis zur Linienpilotenlizenz (ATPL) gewährleistet ist.

Die Ausbildung erfolgt entweder „integriert“ oder „modular“. Bei der modularen Methode werden einzelne Lizenzen (von der Privatpilotenlizenz bis zur Instrumentenflugberechtigung) nacheinander erworben, während sie bei der integrierten als Gesamtpaket erlernt werden. Für Einsteiger*innen wird die integrierte Methode mit einer Ausbildungsdauer von 13 bis 18 Monaten empfohlen. Die modulare Methode dauert länger und eignet sich eher für PilotInnen, die bereits Lizenzen mitbringen.

Die Ausbildung kann auch bereits vor dem 18 Lebensjahr begonnen werden. Bei Beantragung der Berufspilotenlizenz (CPL), also nach Abschluss der Ausbildung, muss das 18 Lebensjahr vollendet sein.

Hinweis: Es besteht außerdem die Möglichkeit einer MPL – Multi Pilot Licence-Ausbildung. Diese Ausbildung berechtigt AUSSCHLIESSLICH als Co-Pilot tätig zu sein. HalterInnen einer MPL Lizenz dürfen keine Flugzeuge als Einzelpilot und auch keine Flugzeuge mit einer Mindestbesatzung von mehr als einer Person (Linienflugzeuge) als Pilot in Command fliegen. Diese Ausbildung kommt in der Praxis daher kaum vor.

Weitere Infos: https://www.austrocontrol.at

Adressen:

Aviation Academy Austria
Ferdinand-Graf-von-Zeppelin-Straße 7/Aviation Flight Center GmbH
2700 Wiener Neustadt

Tel.: +43 5 9449 900
email: loan.office@aviationacademy.at
Internet: https://www.aviationacademy.at/

Motorflugunion Kosterneuburg
Türkenschanzgasse 123
3400 Klosterneuburg

Tel.: +43 (0)2243 34 500
Fax: +43 (0)2243 34 500 -13
email: info@motorflugunion.at
Internet: https://mfu.at/

Sky Flight Academy
Flughafenstraße 7
3500 Krems

Tel.: +43 (0)664 / 88 50 42 77
email: office@sfa.aero
Internet: http://www.skyflightacademy.aero/

AeronautX Luftfahrtschule GmbH
Flugplatzstraße 1
4600 Wels

Tel.: +43 (0)7242 / 360 363
email: office@aeronautx.at
Internet: https://www.aeronautx.at

eaa Aviation Academy GmbH
Wilhelm-Spazier-Straße 2a
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 83 1 322 -0
email: office@eaa.aero
Internet: https://www.eaa.aero/

Skygate Aviation Academy GmbH
Kasernenstrasse 1
5071 Wals bei Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 20 30 00
email: info@skygate.aero
Internet: https://skygate.aero

Selbstständigkeit

Pilot*innen sind in der Regel im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses tätig. Eine selbstständige Berufsausübung ist aber z. B. als Luftverkehrsunternehmen im Rahmen des Gewerbes Luftverkehr (Beispiel: Flug-Taxi, Helikopter) möglich. Die relevanten gewerberechtlichen Informationen finden Sie z. B. auf den Seiten des Fachverbandes der Luftfahrtunternehmungen der österreichischen Wirtschaftskammer (WKO). Zuständige Behörden sind das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und die Austro Control.


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

Arbeitsbereiche

Berufspilot*innen führen Passagier- oder Frachttransporte mit verschiedenen Flugzeugtypen durch. Vor Flugantritt informieren sich die Pilot*innen über den Flugplan, kontrollieren die vorbereitenden Tätigkeiten des Bodenpersonals und die Flugtüchtigkeit des Flugzeugs und besprechen den Ablauf des Fluges mit den Mitarbeiter*innen an Bord (Crew).

Gemeinsam mit einem/einer Co-Piloten/Pilotin führen sie Start- und Landemanöver durch und steuern das Flugzeug während des Fluges. Dabei bedienen und überwachen sie die Flugsteuergeräte und andere flugtechnischen Instrumente und Navigationsgeräte und halten laufend Funkkontakt mit den Bodenstationen. Während des Fluges informieren sie die Passagiere über die Flugstrecke, Flughöhe und die Wetterlage am Zielort. Bei schwierigen Flugbedingungen wie Nebel, Gewitter oder im Falle einer Notlandung werden besonders hohe Anforderungen an das Können von Pilot*innen gestellt, für die sie speziell ausgebildet und laufend geschult werden.

Arbeitsmittel

Pilot*innen arbeiten mit Flugzeugen verschiedener Größen, Arten und Typen (Passagierflugzeuge, Frachtflugzeuge, Militärmaschinen). Sie bedienen elektronische und computergesteuerte Bordgeräte, Funkanlagen und Navigationsinstrumente. Weiters verwenden sie Unterlagen wie Flugpläne, Routenpläne, Wetterkarten, Checklisten usw. Als Arbeitskleidung tragen Pilot*innen in der Regel Uniformen.

Arbeitsumfeld

Pilot*innen arbeiten in Cockpits von Flugzeugen gemeinsam mit den Co-Pilot*innen. Während des Fluges kommunizieren sie mit Fluglots*innen (siehe Fluglotse / Fluglotsin), welche in den Kontrollzentralen der Flughäfen arbeiten und mit dem Personal an Bord (siehe Flugbegleiter*in). Manchmal haben Pilot*innen auch direkten Kontakt zu den Passagieren, der Zutritt zum Cockpit ist den Passagieren im Regelfall aber nicht gestattet.

  • öffentliche und private Verkehrsfluggesellschaften
  • Luftfracht- und Flughafenbetreibergesellschaften
  • Militärische Luftfahrt (Bundesheer)

Der Beruf Pilot*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:

  • spezielle Routen und Strecken
  • Flughäfen, die aufgrund ihrer Lage und Umfeldbedingungen Sondertrainings erfordern
  • Flugzeugtypen
  • Militärpilot*in

Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl):

Pilot*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) führen für unterschiedliche kaufmännische/betriebswirtschaftliche oder technische Themenbereiche Kurse und Lehrgänge durch, die auch für Pilot*innen interessant sein können.

Vor allem werden Pilot*innen aber innerbetrieblich durch ihre Fluggesellschaften oder in Flugschulen in Seminaren, Kurse und Lehrgängen weitergebildet. Für die Höherqualifizierung können auch Fachhochschul- und Universitätslehrgänge, ein Bachelor- oder Masterstudium oder ein Weiterbildungsstudium interessant sein.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Austro Control

Die Austro Control ist für die Flugsicherheit des österreichischen Luftraumes zuständig. Sie regelt den gesamten zivilen und militärischen Flugverkehr und stimmt diesen mit den Flughäfen des Landes ab. Jedes Flugzeug das in Österreich startet bzw. landet, wird von der Austro Control registriert und freigegeben.

Autopilot

ist ein System zur automatischen Steuerung eines Luftfahrzeuges. Einfache Autopiloten halten nur die Höhe und die Flugrichtung. Technisch ausgefeilte Autopiloten sind mit dem Bordcomputer gekoppelt und können das Flugzeug vom Start bis zur Landung selbstständig führen. Hierbei wertet der Bordcomputer die von den Instrumenten des Luftfahrzeuges und von Flugleiteinrichtungen gelieferten Signale aus, vergleicht sie mit den Flugvorgaben und übermittelt bei Bedarf dem Autopiloten die nötigen Daten zur Korrektur.

Autorotation

Bezeichnet die durch den Luftstrom erzeugte Drehbewegung der Hauptrotorblätter oder der Triebwerke nach Triebwerksausfall. Die Autorotation stellt beim Flugzeug die Versorgung der technischen Systeme (Hydraulik, Elektrik, Druckluft) des Fluggerätes sicher, so dass Steuerung, Kommunikation und Navigaton weiterhin möglich sind. Beim Hubschrauber ermöglicht die Drehbewegung des Hauptrotors ein Notlandeverfahren.

Aviation

= engl.: Fachbegriff für Luftfahrttechnik und Flugwesen.

Avionik

"Avionik" ist ein Fachbegriff der Luftfahrttechnik, der sich aus den Begriffen "Aviation" (Luftfahrt) und "Elektronik" zusammensetzt. Die Avionik umfasst Geräte der Luft- und Raumfahrtelektronik, alle elektronischen Kommunikations-, Navigations- und Flugsteuerungsanlagen an Bord eines Luftfahrzeugs.

Bordcomputer

Ein Bordcomputer ist ein nützliches System der Fahrzeug-, Schifffahrts- und Flugtechnik. Er dient zur Überwachung und Anzeige von Betriebs- und Umgebungszuständen, oder auch direkt der Navigation.

Bordcomputer findet man in:

  • Flugzeugen
  • Autos
  • LKWs
  • Raumfahrzeugen und Satelliten
  • Schiffen
  • Bau- und anderen Maschinen

Hubschrauber

Hubschrauber (Helikopter) sind Luftfahrzeuge, die durch einen oder mehrere waagerechte Rotoren angetrieben werden. Die Rotoren wirken wie sich drehende Tragflächen, daher gehören die Hubschrauber auch zu den so genannten Drehflügelflugzeugen. Hubschrauber können in der Luft stehen bleiben und sogar rückwärts und seitwärts fliegen sowie senkrecht starten und landen und benötigt daher keinen Flugplatz. Für Hubschrauber gibt es viele Verwendungsmöglichkeiten, sowohl im militärischen wie auch im zivilen Bereich (z. B. Rettungs- und Ambulanzhubschrauber). Weiters werden Hubschrauber zur Bekämpfung von Waldbränden, als fliegender Kran, zur Verkehrsüberwachung und vieles mehr eingesetzt.

ICAO

1944 wurde in Chicago die International Civil Aviation Organisation (ICAO) gegründet, die erstmals einheitliche Grundlagen für den Funkverkehr und die Flugsicherung schuf und international gültige Luftverkehrsregeln entwickelte. Österreich gehört der ICAO seit 1948 als Mitglied an.

Meteorologie

= Wetterkunde; Lehre von der Wettervorhersage.

Navigation

Fachbezeichnung für Steuern bzw. Steuerkunde, umfasst z. B. Kenntnisse wie geographisches Kartenlesen, Seekartenlesen, Astro-Navigation, Funk- und GPS-Navigation und dergleichen.