Produktionsleiter*innen leiten Film-, Fernseh-, Radio-, Theater- und Musicalproduktionen. Sie organisieren den gesamten Ablauf der Produktion, planen und kontrollieren die Kosten, teilen Termine ein und koordinieren das Produktionsteam. Gemeinsam mit den Produzent*innen (welche für die Finanzierung aufkommen) wählen sie Drehorte und Studios aus, engagieren Darsteller*innen und führen Gagenverhandlungen. Je nach Produktion arbeiten sie in Film- und Fernsehstudios, Rundfunkstudios und an verschiedenen Drehorten. Sie arbeiten eng mit dem Produktionsteam zusammen, dazu zählen z. B. Regisseur*innen, Lichttechniker*innen, Kameraleute, Darsteller*innen oder Kostümbildner*innen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Bei der Tätigkeit als Produktionsleiter*in handelt es sich in der Regel um eine unselbstständige Berufsausübung im Rahmen eines Dienstverhältnissen/Dienstvertrages.
Eine selbstständige Berufsausübung ist im Rahmen des freien Gewerbes Filmproduktion (Gewerbeschein Filmproduktion) möglich. Dazu müssen aber jedenfalls folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Dem Filmproduzenten/der Filmproduzentin obliegen sämtliche zur Erstellung eines audiovisuellen Produktes notwendige Schritte selbstständig auszuüben: Entwicklung, Drehbuch, Kamera, Schnitt, Postproduktion und als Nebenrecht die Verwertung der Produktion.
Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, liegt für gewöhnlich eine unselbstständige Tätigkeit vor.
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Dramaturgie | 1) Lehre vom Aufbau, den Gestaltungsprinzipien und der inneren Struktur der literarischen Gattungsform Drama. 2) Bearbeitung und Gestaltung von Filmen und Fernsehsendungen, Hörspielen, Tanz- oder Performancestücken. |
Exposé | Konzeptpapier, Entwurf, Plan, Handlungsskizze (besonders für ein Filmdrehbuch) |
Treatment | Die Vorstufe eines Drehbuchs. Die erste schriftliche Fixierung des Handlungsablaufs, der Schauplätze und der Charaktere der Personen eines Films. |