Werkzeugbautechnik

Der Lehrberuf Werkzeugbautechnik wurde mit 1. Juni 2011 durch den Modullehrberuf Metalltechnik ersetzt. Die Ausbildung zum/zur Werkzeugbautechniker*in erfolgt im Modullehrberuf Metalltechnik im Hauptmodul Werkzeugbautechnik. siehe Metalltechnik – Werkzeugbautechnik (Modullehrberuf)

Werkzeugbautechniker*innen stellen Produktionswerkzeuge wie z. B. Schnitt-, Stanz-, Schneidewerkzeuge her. Sie bauen mechanische Teile, Baugruppen und Komponenten zusammen, warten und reparieren sie. Außerdem erstellen sie Fertigungsprogramme für rechnergestützte (CNC-) Werkzeugmaschinen. Sie arbeiten in Industrie- und Gewerbebetrieben in Werkstätten und Produktionshallen gemeinsam mit Berufskolleg*innen sowie mit anderen Fach- und Hilfskräften des Berufsbereiches Metallverarbeitung zusammen.

Synonym zu Hauptberuf

Tätigkeiten und Aufgaben

  • Fehler, Mängel und Störungen an Werkzeugmaschinen und Werkzeugen aufsuchen, eingrenzen und beseitigen
  • mechanische Teile, Baugruppen und Komponenten bearbeiten und zusammenbauen
  • Fertigungsprogramme für rechnergestützte (CNC-) Werkzeugmaschinen erstellen und ändern
  • Anwendungen des rechnergestützten Konstruierens und Zeichnens (CAD = Computer Aided Design) und des rechnergestützten Fertigens (CAM = Computer Aided Manufacturing) ausführen
  • Schnittwerkzeuge, Stanzwerkzeuge und Formwerkzeuge usw. fertigen, zusammenbauen, prüfen, in Betrieb nehmen und warten
  • Ersatzteile und Werkzeugbauelemente fertigen und einbauen
  • Störungen und Mängel an Werkzeugmaschinen und Werkzeugen suchen und beheben

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • Auge-Hand-Koordination
  • Fingerfertigkeit

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Aufgeschlossenheit
  • Kommunikationsfähigkeit

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Koordinationsfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise

Der Lehrberuf Werkzeugbautechnik wurde mit 1. Juni 2011 durch den Modullehrberuf Metalltechnik ersetzt. Die Ausbildung zum/zur Werkzeugbautechniker*in erfolgt im Modullehrberuf Metalltechnik im Hauptmodul Werkzeugbautechnik. >>siehe °Metalltechnik – Werkzeugbautechnik (Modullehrberuf)#


Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, Schlosser, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau, Schmiede, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe


ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

Arbeitsbereiche

Zu den Aufgaben von Werkzeugbautechniker*innen gehört das Anfertigen und Zusammenbauen von Schneidwerkzeugen, Stanzwerkzeugen und Formwerkzeugen oder -vorrichtungen. Sie arbeiten nach technischen Plänen und Vorgaben, teilen die Arbeitschritte ein und stellen die für die Herstellung der Werkstücke benötigten Geräte, Materialien und Metalle bereit. Insbesondere fertigen sie Vorrichtungen an, mit denen Werkstücke auf Maschinen in die richtige Bearbeitungsposition gebracht werden. Sie bearbeiten die Metalle durch Bohren, Drehen, Fräsen, Schneiden, Schleifen, Schweißen, Nieten, Löten etc. und stellen auf diese Weise Werkstücke (z. B. Schneidgeräte, Stanzvorrichtungen, Formwerkzeuge) her.

Abschließend werden die Werkstücke geschliffen, poliert und gereinigt. Werkzeugbautechniker*innen führen auch Oberflächenbehandlungsarbeiten wie Lackieren, Schmieren oder Versiegeln durch. Im Rahmen von Wartungs- und Reparaturarbeiten suchen sie systematisch nach Fehlern und Störungen und tauschen schadhafte Teile und Komponenten aus. Dabei stellen sie mechanische Ersatzteile auch selbst her.

Arbeitsmittel

Werkzeugbautechniker*innen hantieren mit unterschiedlichen Metallen aber auch Kunststoffen. Sie bedienen und programmieren automatische Werkzeugmaschinen und manuelle oder halbautomatische Maschinen und Geräte wie Bohrer, Fräsen, Schweiß- und Lötgeräte, Dreh-, Schneide und Schleifmaschinen. Werkzeugbautechniker*innen lesen technische Konstruktionspläne und Programmieranweisungen für die computergesteuerten Maschinen.

Arbeitsumfeld

Werkzeugbautechniker*innen arbeiten in Werkstätten und Werkhallen des Werkzeugbaugewerbes und der Metall verarbeitenden Industrie. Je nach Betrieb und Aufgabenbereich arbeiten sie mit Berufskolleg*innen sowie mit anderen Fach- und Hilfskräften zusammen.

  • Klein-, Mittel- und Großbetriebe des Werkzeugbau-Gewerbes
  • Werkzeugbauabteilungen von Mittel- und Großbetrieben der Metall und Kunststoff verarbeitenden Industrie

Weiterbildung im Sinne lebens- und berufsbegleitenden Lernens bedeutet, sich zusätzliche Fähigkeiten und Kenntnisse u. a. in folgenden Bereichen anzueignen:

  • Elektrotechnik, Elektronik, Hydraulik und Pneumatik
  • Werkstofftechnologie
  • Kunststoffbearbeitung und -verarbeitung
  • Schweißtechnik und sonstige Metallverbindungs- und Trenntechniken
  • CNC- und NC-Maschinen
  • Computerunterstütztes Konstruieren, Zeichnen und Fertigen (CAD und CAM)
  • Fachenglisch
  • Qualitätsmanagement, Arbeitsrecht, Umweltschutz

Weiterbildungsveranstaltungen in den genannten Bereiche bieten das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und das Berufsförderungsinstitut (bfi) an. Die Schweißtechnische Zentralanstalt (SZA) in Wien bietet Schweißtechnik Kurse an.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

CNC-Maschine

Computergesteuerte Maschine; CNC = computer numerical control.

Dimensionsstabilität

Bezeichnet die Maßbeständigkeit von Werkstoffen. Materialien und Produkte mit hoher Dimensionsstabilität (DS) sind gegen dimensionale Veränderungen infolge Temperatureinwirkungen wie Hitze, Kälte oder anderer Bedingungen wie Druck etc. widerstandsfähig und verändern ihre Form nicht.

Festigkeitslehre

Unter Festigkeitslehre versteht man die Wissenschaft der Kräfte und deren Wirkung auf und in einem Körper. Meist ist mit dem Körper ein Festkörper gemeint. Die Festigkeitslehre berechnet Widerstandsfähigkeit und Belastungsfähigkeit von Werkstoffen, Materialien und Produkten.

Messschieber

Der Messschieber bezeichnet ein Messgerät zur Messung von Außen- und Innenmaßen. Dazu dienen zwei Messschenkel, von denen in der Regel einer verschiebbar ist und eine Tiefenmessstange, die z. B. zur Messung von Bohrungen dient.

Manchmal werden für den Messschieber auch die Begriffe "Schieblehre" oder Schublehre" verwendet.

Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement bezeichnet alle Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -verbesserung von Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen jeglicher Art. Dazu gehört z. B. die Einhaltung von rechtlich oder betrieblich vorgeschriebenen Normen, Hygiene-, Sicherheits- und Qualitätsstandards. In vielen Branchen wie z. B. in der Luft- und Raumfahrt, Medizintechnik, Arznei- und Lebensmittelherstellung ist Qualitätsmanagement gesetzlich vorgeschrieben.