Publizist*in

Publizist*innen beschäftigen sich in Theorie und Praxis mit der Produktion, Verbreitung und Wirksamkeit von Kommunikationsmedien. Dazu zählen z. B. Film und Fernsehen, Rundfunk, Werbung und Presse. Sie erforschen den gesellschaftlichen und kulturellen Umgang mit Informationen (Bilder, Texte) und die Auswirkungen des Medienkonsums (etwa Fernsehen). Als Journalist*innen verfassen sie Artikel, Berichte und Kommentare. Bei größeren Unternehmen und Institutionen sind Publizist*innen auch im Marketing und PR-Bereich beschäftigt, wo sie Werbe- und Pressetexte verfassen. Sie arbeiten mit Berufskolleg*innen, mit Journalist*innen, Redakteur*innen und weiteren Fach- und Assistenzkräften zusammen.

Akademischer Beruf
Hauptberuf

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Anwendung generativer künstlicher Intelligenz (KI)
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • Fremdsprachenkenntnisse
  • gute Deutschkenntnisse
  • gute rhetorische Fähigkeit

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
  • Aufgeschlossenheit
  • Durchsetzungsvermögen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kontaktfreude

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein
  • Zielstrebigkeit

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Koordinationsfähigkeit
  • Kreativität
  • Organisationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:

a) Freie Berufe:

  • Journalist*in
  • Redakteur*in

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessenvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.


b) Freie Gewerbe

  • Buch-, Kunst- und Musikalienverlag

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

Feuilleton

franz.: = "Beiblättchen"; 1. kultureller Teil einer Zeitung. 2. literarischer Beitrag im Feuilletonteil einer Zeitung. 3. (österr.) populärwissenschaftlicher, im Plauderton geschriebener Aufsatz.

Linguistik

= Sprachwissenschaft: Die Linguistik beschäftigt sich mit der wissenschaftlichen Erforschung der Sprache. Gegenstand der Forschung sind Laute, Wörter und Grammatiken spezifischer Sprachen, die Verwandtschaftsbeziehungen zwischen Sprachen oder die universalen Kennzeichen aller Sprachen. Die Linguistik kann auch die soziologischen und psychologischen Aspekte der Kommunikation untersuchen.

Public Relations (PR)

Public Relations (PR) oder auch "Öffentlichkeitsarbeit", umfasst alle Maßnahmen, das Ansehen bzw. den Bekanntheitsgrad einer Person, einer Institution oder eines Unternehmens in der Öffentlichkeit zu fördern und zu verbessern. Beispiele für PR-Maßnahmen sind Imagewerbung durch Inserate und TV-Spots, Presseaussendungen, Unternehmensblogs (Corporate Blogs), Vorträge, Pressekonferenzen, Publikationen, Teilnahme an Ausstellungen, PR-Events, gemeinnützigen Aktionen sowie die Schulung und Information der Mitarbeiter*innen (interne PR).

Publizistik

Bereich der Beschäftigung mit allen die Öffentlichkeit interessierenden Angelegenheiten in Buch, Presse, Rundfunk, Film, Fernsehen; weiters Wissenschaft von den Massenmedien und ihrer Wirkung auf die Öffentlichkeit.

Rezeption

1) Aufnahme, Übernahme fremden Gedanken-, Kulturgutes, bes. die Übernahme des römischen Rechts
2) Aufnahme und Verstehen eines Textes, eines Werks der bildenden Kunst o.Ä. durch den/die Hörer*in, Leser*in, Betrachter*in
3) Tresen oder Schalter im Vorraum eines Gebäudes oder Raumes, an dem ein*e Mitarbeiter*in Personen empfängt und/oder betreut (z. B. in Hotels oder Krankenhäusern).

Rezipient

Jemand, der einen Text, ein Werk der bildenden Kunst, ein Musikstück o.Ä. aufnimmt; Hörer*in, Leser*in, Betrachter*in